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Jagdgenossenschaftsangelegenheiten

Infos

Bei einer Jagdgenossenschaft handelt es sich um den Zusammenschluss von Eigentümerinnen und Eigentümern, die ein bejagbares Grundstück haben.

Bejagbar bedeutet, dass es nicht umfriedet ist, z. B. Hausgärten, oder dass das Grundstück aus dem Jagdpachtvertrag herausgenommen wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn auf den Grundstücken wegen dem Verkehrsaufkommen keine Jagd stattfinden kann (Nähe zu Wohnhäusern oder Straßen).

Dies bedeutet, dass z. B. Wälder, Wiesen und Felder in der Regel zur Bejagung freigegeben sind. Die Grundstücke sind in einem Jagdkataster aufgeführt, welches ständig fortgeschrieben wird.

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  • Bode, Moritz Fachbereich 1.1 - Bereich OrganisationWahlamt Sachbearbeiter

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