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Geburten

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.

Ist ihr Kind im Klinikum oder einer sonstigen Einrichtung der Geburtshilfe geboren, so sind die Träger dieser Einrichtungen zur Anzeige verpflichtet.

Ansonsten sind zur Anzeige verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
  •  jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Im Regelfall wird die Geburt ihres Kindes von ihnen als Kindeseltern im Klinikum angezeigt. Die Unterlagen werden vom Klinikum zur Beurkundung in das Standesamt gegeben. Nach der Beurkundung der Geburt ihres Kindes oder ihrer Kinder, geben wir die Geburtsurkunden Ihrem Wunsch entsprechend in das Klinikum, senden sie Ihnen zu oder Sie können diese auch persönlich im Standesamt in Empfang nehmen.

erforderliche Unterlagen

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister. Ist die Urkunde nicht in deutscher Sprache, ist diese im Original mit einer Übersetzung von einem amtlich beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache vorzulegen.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern


Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
standesamt@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Brandecker, Denise Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Sachbearbeiterin, Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 200T (0 56 51) 304-255Fax (0 56 51) 314 12
  • Diete, Doris Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 104T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Hoßbach, Sarah Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 200T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Hähnel-Siewert, Sylvia Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 201T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Schmerbach, Rosemarie StandesamtFachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin, Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 104T (0 56 51) 304-263Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Wieditz, Juliane Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Fachbereichsleiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 103T (0 56 51) 304-264Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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