Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist.
Ist ihr Kind im Klinikum oder einer sonstigen Einrichtung der Geburtshilfe geboren, so sind die Träger dieser Einrichtungen zur Anzeige verpflichtet.
Ansonsten sind zur Anzeige verpflichtet:
Im Regelfall wird die Geburt ihres Kindes von ihnen als Kindeseltern im Klinikum angezeigt. Die Unterlagen werden vom Klinikum zur Beurkundung in das Standesamt gegeben. Nach der Beurkundung der Geburt ihres Kindes oder ihrer Kinder, geben wir die Geburtsurkunden Ihrem Wunsch entsprechend in das Klinikum, senden sie Ihnen zu oder Sie können diese auch persönlich im Standesamt in Empfang nehmen.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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