Für Personen ab 14 Jahren kann ein schriftliches polizeiliches Zeugnis über etwaige im Strafregister eingetragene Strafen ausgestellt werden.
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen istoder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Die Beantragung von Führungszeugnissen ist auch mit dem neuen Personalausweis online auf der Seite des Bundesjustizamtes möglich.
Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Flyer „Führungszeugnis online beantragen"
Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Kosten: 13,00 €
Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. FsJ, Ehrenamt, ALG II Bezug, Bezug Sozialhilfe, Bezug Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, etc.)
Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Flyer „Führungszeugnis online beantragen"
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular