Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Führungszeugnisse

Für Personen ab 14 Jahren kann ein schriftliches polizeiliches Zeugnis über etwaige im Strafregister eingetragene Strafen ausgestellt werden.

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.

Es gibt 2 Arten:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N):
    Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
    Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.Als Antragsteller können Sie in dem Fall aber verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird.

Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen istoder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Die Beantragung von Führungszeugnissen ist auch mit dem neuen Personalausweis online auf der Seite des Bundesjustizamtes möglich.

Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Flyer „Führungszeugnis online beantragen"

Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Kosten: 13,00 €
Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. FsJ, Ehrenamt, ALG II Bezug, Bezug Sozialhilfe, Bezug Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, etc.)

Ein Führungszeugnis kann jedermann beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier:
Flyer „Führungszeugnis online beantragen"

Zuständigkeit
Abteilung
Bürgerservice
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tramp, Stephanie Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular