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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Voraussetzungen für die Beantragung

• Sie sind Einwohner/Einwohnerin der Kreisstadt Eschwege
• Sie verfügen über die notwendigen Unterlagen zur Berechtigung eines Fischereischeines

benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
    oder
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
    oder
    Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
    oder
    Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
    oder
    Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    oder
    Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann (in diesem Fall kann ein Sonderfischereischein ausgestellt werden)
    oder
    bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
  • Passbild
  • gültiges Ausweisdokument
  • evtl. abgelaufener Fischereischein
  • evtl. Fischereischein eines anderen Bundeslandes der auf Sie ausgestellt wurde
  • ggf. Verlusterklärung und Bescheinigung über den zuletzt ausgestellten Fischereischein (falls nicht in Eschwege ausgestellt)

Bei Verlängerung auf einem bereits ausgestellten Fischereischein ist lediglich dieser und die zu entrichtende Gebühr mitzubringen.

Die Ausstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache bei uns möglich.


Hinweis: Wegfall des Jugendfischereischeines seit 12.01.2023

Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren zukünftig ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben.
Die Erteilung eines Jugendfischereischein-Dokuments ist somit nicht mehr vorgesehen und auch nicht in der Übergangsregelung nach § 56 Abs. 2 HFischG geregelt.
Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr (3,50 €) zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden.
Um den Vorgaben des § 35 Abs. 1 HFischG zur Nachweispflicht der gezahlten Fischereiabgabe zu entsprechen, ist eine Bescheinigung (3,00 €) für die Jugendlichen von den Gemeinden zu erstellen.


Gebühren

Die Gebühren sind vor Ort in bar zu bezahlen.

Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €

Fünfjahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 18,00 €
Fischereiabgabe: 27,00 €
gesamt: 45,00 €

Zehnjahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 36,00 €
Fischereiabgabe: 50,00 €
gesamt: 86,00 €

Sonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €

Ausländerfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 5,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 12,50 €

Rechtsgrundlagen

Hessisches Fischereigesetz - HFischG
Hessische Fischereiverordnung

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Grebenstein, Anja Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 303T (0 56 51) 304-272Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

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