Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
• Sie sind Einwohner/Einwohnerin der Kreisstadt Eschwege
• Sie verfügen über die notwendigen Unterlagen zur Berechtigung eines Fischereischeines
Bei Verlängerung auf einem bereits ausgestellten Fischereischein ist lediglich dieser und die zu entrichtende Gebühr mitzubringen.
Die Ausstellung ist nur unter persönlicher Vorsprache bei uns möglich.
Hinweis: Wegfall des Jugendfischereischeines seit 12.01.2023
Gemäß § 29 Abs. 4 HFischG dürfen Jugendliche im Alter von zehn bis 16 Jahren zukünftig ohne einen Fischereischein die Fischerei in Begleitung ausüben.
Die Erteilung eines Jugendfischereischein-Dokuments ist somit nicht mehr vorgesehen und auch nicht in der Übergangsregelung nach § 56 Abs. 2 HFischG geregelt.
Nach § 35 Abs. 1 HFischG haben Jugendliche jedoch auch weiterhin die Fischereiabgabe zu entrichten. Diese ist pro Kalenderjahr (3,50 €) zu erheben und kann bis zu vier Jahre im Voraus entrichtet werden.
Um den Vorgaben des § 35 Abs. 1 HFischG zur Nachweispflicht der gezahlten Fischereiabgabe zu entsprechen, ist eine Bescheinigung (3,00 €) für die Jugendlichen von den Gemeinden zu erstellen.
Die Gebühren sind vor Ort in bar zu bezahlen.
Jahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €
Fünfjahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 18,00 €
Fischereiabgabe: 27,00 €
gesamt: 45,00 €
Zehnjahresfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 36,00 €
Fischereiabgabe: 50,00 €
gesamt: 86,00 €
Sonderfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 17,50 €
Ausländerfischereischein:
Verwaltungsgebühr: 5,00 €
Fischereiabgabe: 7,50 €
gesamt: 12,50 €
Hessisches Fischereigesetz - HFischG
Hessische Fischereiverordnung
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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