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Eintrag ins Wählerverzeichnis

Informationen zum Wählerverzeichnis und über den Eintrag in das Wählerverzeichnis bei Umzug

Die Kreisstadt Eschwege ist in mehrere Wahlbezirke aufgeteilt. In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag vor der Wahl mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen bis zum bis zum 42. Tag vor der Wahl
    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort.
  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
    Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten: Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre Unterschrift und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis".
    Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Umzug und Ummeldung von/nach Eschwege erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl
    Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Umzug innerhalb Eschwege
    Erfolgt Ihr Umzug nach dem Tag der Erstellung des Wählerverzeichnisses, so bleiben Sie weiterhin in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem Ihre vorherige Wohnung gelegen hat. Ein Eintrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist leider nicht möglich.
    Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, im Wahlamt oder online Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Einspruch zum Wählerverzeicnis und dessen Berichtigung

Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich im Wahlamt während der Einsichtsfrist zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden. Der Einspruch muss schriftlich gestellt werden und sollte folgende Angaben enthalten: Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre Unterschrift und die Formulierung "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis".

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Telefon
05651/304-200
Telefax
05651/31412
E-Mail-Adresse
wahlamt@eschwege-rathaus.de

Eine direkte oder alternative Ansprechperson gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich doch an die Zentrale der Anlaufstelle oder besuchen Sie ggf. die Webseite.

 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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