Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ehefähigkeitszeugnis

Infos

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Kontakt

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
standesamt@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Brandecker, Denise Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Sachbearbeiterin, Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 200T (0 56 51) 304-255Fax (0 56 51) 314 12
  • Diete, Doris Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 104T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Hoßbach, Sarah Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 200T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Hähnel-Siewert, Sylvia Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIErdgeschossZimmer 201T (0 56 51) 304-304Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Schmerbach, Rosemarie StandesamtFachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin, Standesbeamte

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 104T (0 56 51) 304-263Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Wieditz, Juliane Fachbereich 2.1 - Bereich: BürgerserviceStandesamt Fachbereichsleiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 103T (0 56 51) 304-264Fax (0 56 51) 3 14 12
 
 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
Kontaktformular