Zuständig für die Ausstellung einer Eheurkunde ist das Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Bei ihrer Eheschließung im Standesamt Eschwege erhalten Sie eine oder wenn gewünscht mehrere Eheurkunden. Sie können jederzeit die Ausstellung weiterer Ausfertigungen beim Standesamt beantragen.
Montag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00–13.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 09.00–12.00 Uhr |
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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