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Beglaubigungen von Dokumenten

Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten

Mit einer Beglaubigung eines Dokumentes wird die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt.

Voraussetzungen

Wir beglaubigen Kopien, wenn….

  • das Originaldokument von einer deutschen Behörde stammt.
    Beispiele:
    Schulzeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnis von Behörden

und/oder

  • Sie die Kopie für eine deutsche Behörde benötigen.
    Beispiele:
    Übersetzung (z. B. Zeugnisse) aus anderen Sprachen von einem anerkannten Dolmetscher für behördliche Zwecke, Arbeitszeugnisse (Beurteilungen) für behördliche Zwecke

Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Achtung:

  • Eine Beglaubigung ist nicht möglich, wenn eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist. Für diese ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.
  • Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat.
    Beispiele:
    o Personenstandsurkunden (wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt)
    o Auszüge aus dem Grundbuch
    o Auszüge aus dem Handelsregister
    o Auszüge aus dem Vereinsregister
    o Löschung einer Schuld
    o Schuldanerkenntnis
    o Vormundschaftsdokument
    o Rechtsnachfolgedokument
    o Nachlassgerichtsdokument
    o Testament
    o Übersetzungen ausländischer Personenstandsurkunden
    o Vorsorgevollmacht (Betreuungsbehörde) – Patientenverfügung
    o Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
    o Güterrechtsdokument
    o Fremdsprachliche Texte
    o Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
In Fällen, in denen von uns keine Beglaubigung möglich ist, kann unter Umständen das Ortsgericht weiterhelfen.


Benötigte Unterlagen

Ihre zu beglaubigenden Dokumente im Original.

Gebühren

Gemäß Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Kreisstadt Eschwege fallen pro Beglaubigung folgende Kosten an:

  • Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw, die die Behörde selbst hergestellt hat,
    je Urkunde: 3,00 €
  • Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien usw, in anderen Fällen, bei Urkunden, die aus 1 bis 10 Seiten bestehen,
    je Urkunde: 5,00 €
    jede weitere Seite zusätzlich 0,50 €
Die Gebühr ist vor Ort in bar zu entrichten.


Rechtliche Grundlagen

  • Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden) GVBl. II 304-31) vom 21. September 2009
  • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten



Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de
Montag:09.00–13.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Dienstag:09.00–13.00 Uhr
Mittwoch:09.00–13.00 Uhr
Donnerstag:09.00–13.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr
Freitag:09.00–12.00 Uhr

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Grebenstein, Anja Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 303T (0 56 51) 304-272Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

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Fax: 05651 31412
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