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Beglaubigungen von Unterschriften

Infos

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben

Voraussetzungen

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wichtig:

Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin, der/die die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.

Benötigte Unterlagen

• das zu beglaubigende Schriftstück
• Personalausweis/Reisepass

Gebühren

Gemäß Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Kreisstadt Eschwege fallen folgende Kosten an:

• pro Unterschrift 5,00 €

Die Gebühr ist vor Ort in bar zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

  • Hessische Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden) GVBl. II 304-31) vom 21. September 2009
  • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

Kontakt

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Grebenstein, Anja Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 303T (0 56 51) 304-272Fax (0 56 51) 3 14 12
 
 
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

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Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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