Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wichtig:
Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin, der/die die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.
• das zu beglaubigende Schriftstück
• Personalausweis/Reisepass
Gemäß Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Kreisstadt Eschwege fallen folgende Kosten an:
• pro Unterschrift 5,00 €
Die Gebühr ist vor Ort in bar zu entrichten.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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