Mit einer Beglaubigung eines Dokumentes wird die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt.
Wir beglaubigen Kopien, wenn….
und/oder
Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Achtung:
Ihre zu beglaubigenden Dokumente im Original.
Gemäß Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Kreisstadt Eschwege fallen pro Beglaubigung folgende Kosten an:
Montag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00–13.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 09.00–12.00 Uhr |
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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