Hier finden Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen:
Bei jeder Wahl haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger von Eschwege die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Eschwege eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Wahlamt der Kreisstadt Eschwege.
Der Antrag auf Ausstellung Ihrer persönlichen Briefwahlunterlagen sollte möglichst
frühzeitig beim Wahlamt der Kreisstadt Eschwege erfolgen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
Um möglichen Wahlbetrug auszuschließen, ist eine telefonische Beantragung leider nicht zulässig.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Briefwahl für sich selbst beantragen können. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Um die fristgerechte Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag bis spätestens in der vorletzten Woche vor der Wahl postalisch zu stellen oder in der letzten Woche vor der Wahl die Beantragung persönlich im Wahlamt vorzunehmen. Sollten Sie die Zusendung der Unterlagen z. B. in das Ausland wünschen, berücksichtigen Sie bitte die Dauer der Postwege.
In Ausnahmefällen, z.B. bei plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden.
Eine direkte oder alternative Ansprechperson gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich doch an die Zentrale der Anlaufstelle oder besuchen Sie ggf. die Webseite.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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