Alters- und Ehejubilaren übersenden wir einige Monate vor dem Jubiläumsdatum einen Fragebogen, damit wir uns ganz nach ihren Wünschen richten können. Folgende Jubiläen ehren wir auf Wunsch mit einer Glückwunschurkunde und/oder einem Besuch:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Jubilare, die ihren 80. oder 85. Geburtstag begehen, erhalten ein Glückwunschschreiben.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
https://service.hessen.de/html/Alters-und-Ehejubilaeen-5242.htm
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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