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Absperrungsantrag

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. 
  • Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.

Was muss ich mitbringen?

  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind:

  • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
  • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
  • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
  • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
  • Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Rechtsgrundlage: § 11 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
E-Mail-Adresse
ordnungsverwaltung@eschwege-rathaus.de
Montag:09.00–13.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Dienstag:09.00–13.00 Uhr
Mittwoch:09.00–13.00 Uhr
Donnerstag:09.00–13.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr
Freitag:09.00–12.00 Uhr

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Reiß, Patrick Fachbereich 2.1 - Bereich: Ordnungswesen Fachbereichsleiter

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IIIErdgeschossZimmer 301T (0 56 51) 304-271Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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