Welche Gebühren fallen an?
Was muss ich mitbringen?
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind:
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Rechtsgrundlage: § 11 der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Montag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00–13.00 Uhr |
Mittwoch: | 09.00–13.00 Uhr |
Donnerstag: | 09.00–13.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 09.00–12.00 Uhr |
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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