Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht (Wegzug ins Ausland), hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Wenn Sie eine Nebenwohnung in Deutschland aufgeben möchten, ist ebenfalls eine Abmeldung notwendig. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Abmeldung der Nebenwohnung an dem Hauptwohnsitz vorzunehmen ist.
Was wird benötigt:
• Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Kosten:
• kostenfrei
Sollten Sie innerhalb des Werra-Meißner-Kreises zugezogen sein, bringen Sie doch Ihren Kfz-Schein mit.
Denn auch dort muss die Anschrift geändert werden und Sie ersparen sich einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie hier unter "Kraftfahrzeugschein, Änderung bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Werra-Meißner-Kreises"
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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