Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht (Wegzug ins Ausland), hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits bis zu 7 Tagen vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann am Haupt- oder Nebenwohnsitz erfolgen.
Was wird benötigt:
• Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Kosten:
• kostenfrei
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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