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Etwas melden

Abmeldung Wohnsitz

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht (Wegzug ins Ausland), hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

Die Abmeldung ins Ausland kann bereits bis zu 7 Tagen vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann am Haupt- oder Nebenwohnsitz erfolgen.

Was wird benötigt:
• Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben

Kosten:
• kostenfrei

Fachbereiche / Einrichtungen
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Abteilung
Einwohnermeldeamt
E-Mail-Adresse
ewo@eschwege-rathaus.de

Mitarbeiter/innen

Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.

  • Küch, Kerstin Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 100T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Rehbein, Bianca Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 102T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Theune, Andrea Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101 aT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tramp, Stephanie Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossT (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
  • Tschirlich, Julia Fachbereich 2.1 - Bereich: Bürgerservice Sachbearbeiterin

    Obermarkt 2237269 EschwegeStadthaus IErdgeschossZimmer 101T (0 56 51) 304-265Fax (0 56 51) 3 14 12
 

Anschrift

Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege

Kontakt

Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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