An wen muss ich mich wenden?
Beim Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder Stadt, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Rechtsgrundlage:
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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