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Wahlamt der Kreisstadt Eschwege öffnet am 13. Januar 2025

08.01.2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum Deutschen Bundestag statt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Anfang Februar versendet werden können.

Das Wahlamt im Rathaus wird ab Montag, dem 13. Januar 2025, für die Öffentlichkeit geöffnet.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass die Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar erfolgen wird. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen sowie die Möglichkeit zur Stimmabgabe im Wahlamt werden wir daher erst zu diesem Zeitpunkt anbieten können.

Auszug aus der Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin vom 09.01.2025:
"...  Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann. ..."

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin.

Frühzeitige Antragstellung

Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir alle Wahlberechtigten, ihre Anträge möglichst frühzeitig – bevorzugt online oder per E-Mail – ab dem 13. Januar zu stellen. So können alle vorbereitenden Arbeiten bereits ausgeführt werden. Informationen, z. B. welche Angaben erforderlich sind, finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Empfehlung zur Stimmabgabe

Sollten Sie am Sonntag, den 23. Februar 2025 verhindert sein und nicht im Wahllokal wählen gehen können, empfehlen wir die Wahl im Wahlamt der Kreisstadt Eschwege. Aufgrund der verkürzten Fristen kann es bei der Briefwahl und den damit verbundenen Zustellzeiten der Post zu Problemen kommen.
Wir empfehlen daher allen Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag nicht verhindert sein sollten, vor Ort im Wahllokal zu wählen.

Abgabe der Wahlbriefe

Für eine fristgerechte Zustellung der Wahlbriefe empfehlen wir, diese spätestens drei Werktage vor dem Wahltag in einen Briefkasten einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig im Wahlamt eingehen.


Für weitere Informationen oder bei Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Kontakt Wahlamt
Telefonnummer: (0 56 51) 304-200
E-Mail: wahlamt@eschwege-rathaus.de

Wahlamt

Stadthaus I2. ObergeschossZimmer121
T(0 56 51) 304-200
Fax(0 56 51) 3 14 12
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Der Magistrat der
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Obermarkt 22
37269 Eschwege

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