26.11.2025
für den Schiedsamtsbezirk Eschwege
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Neubesetzung der Stelle der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Eschwege erforderlich. Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 5 Jahre gewählt; diese Wahl ist für die Sitzung am 26.02.2026 vorgesehen.
Interessierte Personen können sich bis zum 12.12.2025 schriftlich oder per E-Mail an den Fachbereich Organisation und Personal beim Magistrat der Kreisstadt Eschwege wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Katja Marquardt, Tel. 05651/304-237, E-Mail katja.marquardt@eschwege-rathaus.de.
Schiedspersonen und deren Stellvertreter müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden:
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll ferner nicht berufen werden, wer
a. bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
b. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;
c. durch sonstige, nicht unter Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Bewerberinnen und Bewerber für das Amt der Schiedsperson sollten bereit sein, an entsprechend angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. teilzunehmen.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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