Direktwahl Landrat
Die nächste Direktwahl des Landrats wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 stattfinden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis haben. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt
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- Musterstimmzettel der Landratswahl