Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats. Der Magistrat kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden.
Die Kommissionen bereiten für ihren Zuständigkeitsbereich die Beschlüsse des Magistrats vor.
Den Kommissionen gehören der Bürgermeister und weitere Stadträtinnen und Stadträte, die vom Magistrat bestimmt werden, an. Weiterhin bestehen die Kommissionen aus Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, die von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden.
Der Magistrat der
Kreisstadt Eschwege
Obermarkt 22
37269 Eschwege
Tel.: 05651 304-0
Fax: 05651 31412
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